I. Name / Sitz
Art. 1
Unter dem Namen
Club der Freunde des FC Thun Berner Oberland
besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Thun.
Im Club der Freunde des FC Thun verbinden uns mehr als nur Tore und Punkte: Freude am Spiel, Gemeinschaft und eine kollegiale Atmosphäre. Gemeinsam unterstützen wir den Verein finanziell und schaffen einen Ort, um Spiele in entspannter Runde zu erleben.
des Club der Freunde des FC Thun Berner Oberland
Art. 1
Unter dem Namen
Club der Freunde des FC Thun Berner Oberland
besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Thun.
Art. 2
Der Club der Freunde des FC Thun Berner Oberland bezweckt
Art. 3
Mitglieder
Der Club der Freunde des FC Thun Berner Oberland besteht aus Aktiv- und aus Supportermitgliedern (Passive).
Die Aktivmitglieder nehmen womöglich an Matchbesuchen und Anlässen teil. Für Supportermitglieder besteht dazu keine Pflicht, sind jedoch willkommen.
Es können alle natürlichen und juristischen Personen aufgenommen werden, die den FC Thun finanziell unterstützen wollen. Die Mitglieder bezahlen jährlich den vom Vorstand bzw. von der ordentlichen Mitgliederversammlung festgesetzten Jahresbeitrag.
Art. 4
Aufnahme
Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch den Vorstand.
Art. 5
Austritt
Der Austritt erfolgt durch schriftliche Mitteilung an die Adresse des Clubs. Es besteht kein Anspruch auf das Vermögen des Vereins oder auf die Rückerstattung bezahlter Beiträge.
Art. 6
Ausschluss
Mitglieder, die ihren statutarischen Verpflichtungen nicht nachkommen oder dem Ansehen des Vereins schaden, können vom Vorstand ausgeschlossen werden. Der Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied schriftlich, mit kurzer Begründung, zu eröffnen.
Das ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen oder Rückerstattung bezahlter Beiträge.
Art. 7
Organe
Die Organe des Vereins sind:
Art. 8
Art. 9
Ueber die Sitzungen des Vorstandes ist ein Protokoll zu führen.
Art. 10
Einnahmen
Die Einnahmen des Vereins setzen sich zusammen aus:
Die Organe des Vereins sind:
Art. 11
Haftung
Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet einzig das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Art. 12
Das Vereins- und Rechnungsjahr
Das Vereinsjahr beginnt am 1. Juli und dauert bis zum 30. Juni des kommenden Jahres.
Art. 13
Revision und Statuten
Die Abänderung der Statuten bedarf einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder.
Art. 14
Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins erfolgt nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die Auflösung durch Beschluss der Mitglieder bedarf einer Dreiviertelmehrheit aller Vereinsmitglieder.
Art. 15
Liquidation des Vereins
Dem Vorstand kommt das Mandat der Liquidation zu. Ein allfälliger Liquidationsüberschuss fällt an die FC Thun AG.
Die Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 14. Mai 2021 in Thun genehmigt.
Wir freuen uns von dir zu hören – mit diesen Freunden macht es richtig Spass!
Hast du Fragen oder Interesse? Dann melde dich ganz einfach über unser Kontaktformular. Wir freuen uns, dich bald in unserer Runde begrüssen zu dürfen!